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Anmeldung
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Hinter den obigen Links befindet sich das Anmeldeformular des Kinder- und Jugendbüros zum Laden und Ausdrucken. Das ausgefüllte Anmeldeformular können sie entweder per Post an die Adresse
Stadtverwaltung Frankenthal
Kinder- und Jugendbüro
Stephan-Cosacchi-Platz 3
67227 Frankenthal |
senden, an die Nummer 0 62 33 - 34 92 27 faxen oder uns unter oben genannter Adresse persönlich abgeben.
| Öffnungszeiten: |
Montag |
09.00 - 12.00 Uhr |
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Dienstag |
09.00 - 12.00 Uhr & 14.00 - 16.00 Uhr |
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Mittwoch |
geschlossen |
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Donnerstag |
09.00 - 12.00 Uhr & 14.00 - 18.00 Uhr |
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Freitag |
09.00 - 12.00 Uhr |
Teilnahmebedingungen für Ferien & Freizeiten
Teilnahmebedingungen für Freizeiten des Kinder- und Jugendbüros Frankenthal (KiJuB abgekürzt)
Stephan - Cosacchi Platz 3
67227 Frankenthal
Telefon: 06233 341916
Telefax: 06233 349227
http://www.kijub-ft.de
1. Anmeldung |
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1.1. |
Die Anmeldung zu einer Freizeitmaßnahme des Kinder- und Jugendbüros (KiJuB) der Stadt Frankenthal muss schriftlich mit dem vorgedruckten Anmeldeformular erfolgen. Das Anmeldeformular ist von dengesetzlichen Vertretern (Sorgeberechtigten) zu unterschreiben. |
1.2. |
Der Teilnahmevertrag für Freizeiten ist erst dann zustande gekommen, wenn die Stadt, vertreten durch das KiJuB die Anmeldung schriftlich bestätigt hat. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.
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1.3. |
Anmeldungen, die vor Beginn des veröffentlichten Anmeldebeginns eingehen, werden erst nach dem offiziellen Anmeldebeginn bearbeitet. |
1.4. |
Bis zum 1. Februar des Durchführungsjahres werden ausschließlich Anmeldungen von Kindern berücksichtigt, die mit Hauptwohnung in Frankenthal gemeldet sind. |
1.5. |
Das Mindestalter für die Teilnahme beträgt 6 Jahre (Stichtag ist der 30.06. des betreffenden Jahres). Teilnahmevoraussetzung ist die Schulpflicht des angemeldeten Kindes. |
2. Zahlungsbedingungen |
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2.1. |
Jede/r Teilnehmer/in hat mit der Anmeldung eine Einzugsermächtigung erteilt. Eine andere Zahlung ist nicht möglich. Der Teilnahmebetrag wird 12 Wochen vor Beginn der Freizeitmaßnahme eingezogen. |
2.2. |
Der Vertrag wird unter der auflösenden Bedingung geschlossen, dass der Teilnahmebetrag bis zum Zahlungstermin eingegangen ist.
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3. Rücktritt und Kündigung |
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3.1. |
Der/die Teilnehmer/in kann jederzeit vor Beginn der Freizeit zurücktreten. Der Rücktritt muss
schriftlich erfolgen. Maßgebend für den Rücktrittzeitpunkt ist der Eingang der Erklärung beim KiJuB. |
3.2. |
Tritt der/die Teilnehmer/in früher als 43 Tage vor Beginn der Freizeit zurück oder möchte er/sie in eine andere Maßnahme wechseln, wird bei Teilnahmegebühren ab 80,-€ eine Verwaltungsgebühr von 15,-€ erhoben. Bei Teilnahmegebühren unter 80,-€ wird eine Verwaltungsgebühr von 5,-€ fällig.
Tritt er/sie zu einem späteren Zeitpunkt zurück, oder tritt er/sie die Freizeit nicht an, ohne vom Teilnahmevertrag zurückzutreten, so steht dem KiJuB eine pauschale Entschädigung zu. Diese beträgt zwischen dem 42. und 22. Tag vor Freizeitbeginn 20%, vom 21. bis 8. Tag 50% und vom 7. Tag bis Freizeitbeginn 80% des Teilnahmebetrages. Kann nach schriftlicher Abmeldung der Platz andereitig vergeben werden, entstehen lediglich die Bearbeitungskosten in Höhe von 15,--€. Die rückzahlung kann erst nach Freizeitbeginn erfolgen.
Hinweis! Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung. Für Teilnehmer/innen von Werkstätten gilt folgendes: Bis zur schriftlichen Abmeldung 7 Tage vor Beginn des Kurses entstehen keine Kosten. Danach wird 80 % des Teilnahmebetrages fällig.
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3.3. |
Rücktritt des Kinder- und Jugendbüros
Das KiJuB kann bis vier Wochen vor Freizeitbeginn bei Nichterreichen der jeweils ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten. Bereits gezahlte Teilnahmebeträge werden zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche gegen den Veranstalter der Freizeitmaßnahmen entstehen nicht. Weiterhin wird eine Kündigung des KiJuB nach erfolgloser Abmahnung ohne Einhaltung einer Frist möglich, wenn der/die Teilnehmer/in die Durchführung der Freizeit nachhaltig stört oder sich anderweitig vertragswidrig verhält. Den Anspruch auf den Teilnahmebetrag behält das KiJuB. Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der/die Teilnehmer/in selbst. Bei Kündigung wegen höherer Gewalt bestimmen sich die gegenseitigen Bestimmungen nach § 651j BGB. Gemäß § 651 BGB kann von dieser Vorschrift nicht zum Nachteil des Reisenden abgewichen werden. |
4. Haftung |
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Für Schäden, die nicht Körperschäden sind, wird die Haftung auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grobfahrlässig herbeigeführt worden ist oder auf einem alleinigen Verschulden eines Leistungsträgers beruht.
Wir weisen darauf hin, dass Freizeitveranstaltungen nicht der gesetzlichen Unfallversicherung unterliegen. Für die Teilnehmer von Übernachtungsfreizeiten besteht seitens der Stadt eine Haftpflicht- und Unfallversicherung. |
5. Gesundheitsbestimmungen |
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Angaben über gesundheitliche Einschränkungen des Teilnehmers/ der Teilnehmerin können nur berücksichtigt werden, soweit dem KiJuB dies mit der Anmeldung schriftlich bekannt gegeben wird. |
6. Sonstiges |
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Die im Infobrief formulierten Hinweise und der Inhalt des Anmeldeformulars und des Teilnahmebogens ergänzen die Teilnahmebedingungen und sind ebenfalls Inhalt des Vertrages. |
7. Fotos |
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Während der Freizeiten bzw. bei allen Veranstaltungen des Kinder- und Jugendbüros werden Fotos gemacht, die in der Presse, im Programmheft, sowie auf der HP des Kinder- und Jugendbüros veröffentlicht werden können. Soweit vorher kein Widerspruch schriftlich beim Kinder- und Jugendbüro erfolgt, erklären die TeilnehmerInnen bzw. deren Erziehungsberechtigte sich damit einverstanden. |
© 2001-2010 Kinder- und Jugendbüro; Stadtverwaltung Frankenthal; Stephan-Cosacchi-Platz 3; 67227 Frankenthal
Tel.: 0 62 33 - 490 091; Fax: 0 62 33 - 34 92 27; E-Mail: webmaster(at)kijub-ft.de; Impressum
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